GRUNDRECHTE
§1. Jeder Bürger hat das Recht, sich selbst und sein Land zu verteidigen, im Notfall auch mit Waffengewalt.
§2. Jeder Bürger hat das Recht auf Freiheit des Geistes und der Religion.
§3. Jeder Bürger hat das Recht auf Waffenbesitz zur Selbstverteidigung und Jagd.
§4. Jeder Bürger hat das Recht auf eine Stimme in den Wahlen.
§5. Jeder Bürger wird von der Verfassung geschützt, ganz gleich welcher Herkunft.
§6. Jeder Bürger hat das Recht auf freie Wahl seines Berufes.
§7. Jeder Bürger hat das Recht auf einen Wohnplatz oder Landgut, solange er diesen bezahlen kann.
§8. Jeder Bürger hat das Recht auf Körperliche Unversehrtheit.
§9. Jeder Bürger hat das Recht des Stand your Ground
es reicht eine gefühlte Bedrohung. um sein Besitz und Land zu verteidigen.
Es muss die öffentliche Ordnung aber immer gewahrt bleiben , bei einem Öffentlichen Interesse " Durchsuchungen durch das Sheriff Office " entfällt dieses Recht für die Maßnahme !
STRAFTATEN
Die Hafteinheiten (HE) dürfen nicht 120 HE übersteigen und das maximale Strafgeld nicht 250$ übersteigen. Der Marshal muss bei den Paragrafen §13,§18 (Senator) §30, §33,§42 ,dazu gezogen werden. Dies ist die Ausführende Gewalt bei einer Hängung. Sollte kein Sheriff anwesend sein muss der Marshal dazu gezogen werden.
§1. BETRUG
Wer jemanden mit Hilfe von Vorspiegelung, falscher Tatsachen oder Täuschung um seinen Besitz bringt, begeht einen Betrug. Dies wird mit einer Geldstrafe von bis zu 30$ geahndet. zudem muss der Gegenstand dem rechtmäßigen Besitzer ausgehändigt werden.
§2. BELÄSTIGUNG
Wer einen anderen immer wieder bedrängt, kontaktiert, berührt oder stört, obwohl dieser ihn aufgefordert hat, dies nicht zu tun, begeht eine Belästigung. Dies wird mit einer Geldstrafe von bis zu 30$ geahndet.
§3. BEDROHUNG
Wer einen anderen mit körperlicher oder psychischer Gewalt bedroht, macht sich strafbar. Dies wird mit einer Geldstrafe von 10-100$ geahndet und /oder mit 30 HE.
§4. VERSCHWÖRUNG
Das Planen von kriminellen Taten gilt als Straftat und wird ebenfalls bestraft. Selbst wenn die Durchführung nicht gelungen ist.
Dies wird mit einer Geldstrafe von 10-50$ geahndet.
§5. SACHBESCHÄDIGUNG
Wer fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, macht sich der
Sachbeschädigung strafbar. Mit inbegriffen sind Nutztiere von Farmern, die getötet werden. Dies wird mit einer Geldstrafe von 10-50$ geahndet. und /oder 30 HE
§6. DIEBSTAHL
Das unerlaubte Entwenden von Gegenständen ohne Waffengewalt gilt als Diebstahl und steht unter Strafe. Darunter fällt auch das herausnehmen bei Kutschen / Pferde Taschen/ Kisten. Dies wird mit einer Geldstrafe von
20-100$ und/oder bis 30 HE geahndet.
§7. BESITZ VON ILLEGALEN WAREN
Der Besitz von illegalen Waren wie Drogen oder Schwarzgebranntem ist verboten. Darunter zählt auch der Besitz von Gegenständen, die eindeutig zum Herstellen benötigt werden. Je nach Menge wird mit einer Geldstrafe von 30-200$ und/oder 60 HE geahndet.
AUFLISTUNG Opium, Laudanum , Monshine jeder Art, Absinth, Brandy, Mohnkapseln , geschredderte Mohnkapseln, Opium Paste,
§8. HAUSFRIEDENSBRUCH
Das unerlaubte Betreten eines Grundstückes gilt als Hausfriedensbruch.
Dem Grundstücksbesitzer ist es erlaubt, Leute seines Grundes zu verweisen und zur Not mit Waffengewalt zu entfernen. sollte der Grundstücksbesitzer die Sheriffs hinzuziehen so wird der Eindringling unter Arrest gestellt für 30-60 HE
§9. BESITZ VON GESTOHLENEM EIGENTUM
Sollten Sie vermuten, gestohlenes Eigentum gekauft zu haben, sind Sie verpflichtet, dies den Gesetzeshütern zu melden. Sollte gestohlenes Eigentum bei ihnen gefunden werden, so wird ihnen dieses entzogen und sie erhalten je nach Schwer 30-60 HE und/oder 50-200$ Strafe.
§10. BRENNEN VON MOONSHINE Das Brennen von Moonshine ist grundsätzlich verboten. So wie der Besitz oder der Genuss von jeglichen Arten von Moonshine ist es verboten. Illegale Gegenstände werden konfisziert und je nach Schwer 15-120 HE und/oder 10-150$ Strafe.
§11. Drogen Herstellung und Besitz
der Besitz von Opium und seinen Zwischen Produckten ist Illegal.
Illegale Gegenstände werden konfisziert und je nach Schwer 15-30 HE und/oder 10-20$ Strafe.
§12. TRAGEN VON WAFFEN
Das Tragen der Lang Waffen ist den Städten muss den
Stadt-Regeln entnommen werden.
Dennoch müssen Lang Waffen komplett abgelegt werden beim Betreten von Läden/Praxen/Sheriff Office. Ausgenommen sind die Inhaber des Ladens, Ärzte in den Praxen und Sheriffs im Allgemeinen. Das Nichteinhalten wird pro Langwaffe bis zu 40$ bestraft.
§13.NICHT BEZAHLEN VON RECHNUNGEN
Das Nichtbezahlen von Rechnungen ist strafbar. Die Rechnung sollte nach 7 Tagen bezahlt werden. Geschieht das nicht, so muss der Aussteller dies zur Anzeige bringen. Dies wird dann mit 10% der Rechnung bestraft. Sollte diese nicht bezahlt werden, steigert sich die Strafzahlung auf 30% des Rechnungswerts.
Anmerkung Sheriff Office: Die Strafe Zahlung kann mit dem Sheriff-Office Mitarbeiter besprochen werden und in Raten( mehrere Rechnungen) gesplittet werden. Ab 50$ möglich
§14. FAHRLÄSSIGE NUTZUNG VON REITTIEREN UND KUTSCHEN
In den Städten ist Schritt vorgeschrieben. Kutschen sind an die Seite zu stellen, sodass die Wege nicht blockiert werden. Das Nichteinhalten wird mit bis zu 30$ Strafe geahndet.
§15. UNBEAUFSICHTIGTE TIERE
Pferde sind anzubinden oder auf die Weide zu schicken.
Bei nicht einhalten wird eine Strafe von 10$ fällig. Sollte eine Person verletzt werden, (bewusstlos) so erhöht sich die Zahlung auf 20$. bei Wiederholung wird die Zahlung um 10$ erhöht. ( dies gilt auch für die Sheriff und Ärzte Rechnungen)
§16. PFERDEDIEBSTAHL
Das Stehlen von einem oder mehreren Pferden gilt als Pferdediebstahl. Bei Ergreifung wird der Dieb für 30 HE inhaftiert. Anmerkung: bei nicht anhalten kann das Feuer eröffnet werden.
§17. WAGENDIEBSTAHL
Das Stehlen einer Kutsche jeglicher Art gilt als Wagendiebstahl.
Hierbei werden Diebstähle von Dienst- und Unternehmens-Kutschen besonders hart bestraft. Bei Ergreifung wird der Dieb für 30 HE inhaftiert. Bei Dienst/Unternehmung Kutschen kommen 30$ Strafzahlung hinzu. Anmerkung: bei nicht anhalten kann das Feuer eröffnet werden.
§18. WILDEREI
Folgendes Tier untersteht dem Schutz des Staates und darf nicht gejagt werden: Weißkopf Seeadler. Sollte der Kadaver der Tieres zurückgelassen werden, so wird dieses mit 20$ bestraft. (ausgenommen zu große Kadaver für das Pferd zu groß sind)
Das Wildern in Big Valley (Senator Land) wird hart bestraft.
Dieses kann mit Anweisung des Marshals am Galgen enden.
§19. NUTZTIER/HAUSTIER TÖTUNG
Wer Nutztiere wie Schafe,Ziege,Hüner, Kühe, Bullen, Pferde, Esel, Hunde, Katzen, Vögel und alle Tiere, die im Tierheim gekauft werden können. Sollten diese Tiere mit Absicht trotzdem getötet werden,
wird dieses mit bis zu 30$ bestraft.
Sollten die Tiere zwecks ihrer Erzeugnisse getötet werden wird das zusätzlich mit 30 HE bestraft .
§20. Wilderei von Wild Pferden
Das fangen und /oder das Verkaufen von Wilden Pferden
( nicht gebrandmarkt) steht Streng unter Strafe.
Jedes Pferd was aus der Freien Wildbann entnommen wird wird mit
20-100$bestraft. bei Wiederholung erhöht sich die Strafe
§21. UNERLAUBTES ABFEUERN EINER WAFFE
Innerhalb der Stadtgrenzen ist das Abfeuern einer Waffe strengstens
untersagt.
Büchsenmacher sind hiervon ausgenommen, wenn es um Fehlladung geht oder Testschüsse. Diese müssen vorher bei einem Sheriff-Office Mitglied bescheid gegeben werden. Sheriff-Office Mitglieder sind davon
ausgenommen, wenn es Wahr-Schüsse sind oder Sie die Stadt und Bürger verteidigen müssen.
§22. MITTÄTERSCHAFT/VERSUCHTE TAT wer jemanden bei einer Straftat hilft oder mit daran beteiligt ist ist gleich zu bestrafen wie der “Haupttäter”. Versuchte Taten, die abgebrochen und vereitelt werden, sind gleichzusetzen, als ob die Tat durchgeführt wurde. Eine Kooperation muss vom Sheriff-Office Mitglied angerechnet werden. Diese kann er selbst entscheiden.
§23. WIDERSTAND GEGEN BEAMTE
Den Anweisungen von Beamten ist Folge zu leisten. Wer diesen nicht nachkommt, macht sich strafbar und kann mit 10$ und/oder 20 HE bestraft werden
§24. BESTECHUNGSVERSUCHE/ AMTSANMASSUNG
Der Versuch, einen Beamten der Regierung – darunter Gesetzeshüter, Doktoren und Regierungsbeauftragte – mit Geld, Ressourcen oder Dienstleistungen zu bestechen, ist strafbar und wird mit bis zu 20- 100 $ bestraft und/oder 30-60 HE. Das Verkleiden und ausgeben als ein Sheriff-Office Mitglied ist strafbar und wird ebenso hoch bestraft.
§25. ERPRESSUNG
Wer versucht, sich selbst oder Dritte durch Gewalt oder durch Androhung eines Übels zu Lasten des Opfers zu bereichern, macht sich strafbar. Dies wird mit 10-20$ geahndet.
§26. KÖRPERVERLETZUNG
Wer jemanden durch Gewalt, Kutsche oder Pferd schädigt, macht sich strafbar. Und wird mit 10-20$ geahndet.
§27. ENTFÜHRUNG
Das Festhalten einer Person gegen ihren Willen und die Einschränkung ihrer Freiheit wird als Entführung geahndet. Dies wird mit bis zu 20$ geahndet.
Wird das Opfer bei dieser Tat verletzt, wird die Strafe um 20 $ erhöht.
§28. RAUB
Wer sich mit Waffengewalt das Hab und Gut eines anderen nimmt, macht sich strafbar. Dies wird mit bis zu 30$ und/oder 20 HE bestraft.
Sollte der Beraubte Schaden nehmen, erhöht es sich um 20$ und/oder 20 HE.
§29. BRANDSTIFTUNG
Unter Brandstiftung fällt das vorsätzliche oder fahrlässige unerlaubte
Inbrandsetzen eines nicht dazu bestimmten Gegenstandes. Wird der Brandstifter gefasst, wird ihm die Entzündlichen Gegenstände entnommen und er hat eine Strafe von 30-60 HE einzubüßen.
§30. AMTSMISSBRAUCH
Deputy oder Staatsbedienstete die ihr Amt missbrauchen werden vom Amt enthoben und müssen sich je nach schwäre dem Galgen stellen.
Ein verstoß muss dem Marshal gemeldet werden und dieser Prüft dieses.
§31. ZERSTÖRUNG/MANIPULATION VON BEWEISMITTELN
Manipulieren oder Zerstören von Beweisen ist strengstens verboten.
§32. BLOCKIEREN DER BAHNSCHIENEN
Wer auf Bahnschienen reitet oder diese mit einer Kutsche blockiert, bringt sich selbst und andere in Gefahr und wird hart bestraft.
Die strafe fällt zwischen 10-50$ aus.
§33.HÄNGUNGSANTRAG
Wer als Beamter korrupt ist, sich strafbar macht oder seine Macht missbraucht, §30 wird dem Galgen zugeführt. Bürger, die schwere Straftaten regelmäßig begehen, werden dem Galgen zugeführt. Beides muss über den amtierenden Marshall abgesegnet und vom Senator unterschrieben werden. Der Marshal ist die durchführend gewallt.
§34. HANDEL MIT ILLEGALEN DROGEN
Das Handeln von illegalen Drogen ist strengstens verboten. Hohe Mengen an illegalen Waren werden als Beweismittel für illegalen Handel verwendet.
§35. ANGRIFF AUF ZEUGEN
Der Angriff auf Zeugen einer Straftat ist nicht nur feige, sondern wird auch mit besonderer Härte geahndet. mit 10-50$ und/oder 30HE
§36. TOTSCHLAG
Wer einen Menschen ungeplant Ko schlägt o.ä. , macht sich des Totschlags strafbar. und wird aufgefordert die Medizinische Versorgung zu bezahlen.
§37. STAND YOUR GROUND Wer sein eigenes Land verteidigt muss zuerst mit Worten den Eindringling zu verjagen. Der Bürger macht sich dem §39 §26 nicht strafbar.
§38. STEHLEN EINES ZUGES
Wer einen Zug entwendet, bringt sich und andere in Gefahr und wird mit bis zu 20-50$ und/oder 30 HE bestraft.
§39. MORD
Wer einen anderen Menschen geplant oder mit besonderer Brutalität tötet oder versucht zu Töten wird mit bist zu 100$ und/oder 120 HE bestraft.
§40. KANNIBALISMUS
Wer Menschenfleisch konsumiert, wird wegen Unmenschlichkeit
und Kannibalismus an den Galgen gebracht.
§41. HOCHVERRAT
Wer versucht, mit Gewalt oder Androhung von Gewalt den Staat zu Fall zu bringen, wird als Staatsfeind gejagt und an den Galgen gebracht.
§42.KORRUPTION
Wer seine Machtposition missbraucht, um sich zu bereichern oder Straftaten zu begehen, wird wegen Korruption gerichtet. Sollten die Bürger einen Beamten der Korruption verdächtigen, können sie sich beim Marshal oder Senator melden.
§43. MASKIERUNG
In jeglicher Stadt ist es untersagt, maskiert zu sein. Es gibt keine medizinischen Ausnahmen außer durch Erlaubnis durch den Sheriff der Stadt. Geahndet wird dies sonst mit 10$ Wiederholung, am gleichen Tag wird mit bis zu 20$ bestraft.
§44. ERREGUNG ÖFFENTLICHEN ÄRGERNISSES
Das Stören der öffentlichen Ruhe und des Friedens steht unter Strafe. (z. B. unsittliches Verhalten, ständiges Schreien, unbekleidetes Auftreten. usw.) je nach Schwer bis zu 15-30 HE und/oder 10-20$ Strafe.
§45. STÖRUNG DER TOTENRUHE
Wer sich an einen Leichnam vergeht oder eine Grabräuberei betreibt, wird für die Störung der Totenruhe mit bis zu 30-60 HE bestraft.
STRAFPROZESSORDNUNG
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